»Die Repression wurde im Gerichtssaal fortgeführt«
Interview: Max Grigutsch
Sie verteidigen eine zum Tatzeitpunkt an der Berliner Humboldt-Universität eingeschriebene jugendliche Person, die wegen einer Hörsaalbesetzung an der Freien Universität Berlin im Dezember 2023 angeklagt ist. Wie kam es dazu?
Es fand als palästinasolidarische Aktion eine Hörsaalbesetzung an der FU statt, bei der ein offener und studentisch organisierter Dialog- und Diskussionsraum geschaffen werden sollte. Das war das Ergebnis von ignorierten Forderungen nach Diskussion, einem Statement der Unileitung gegen den Genozid in Gaza und für eine reflektierte Definition von Antisemitismus. Die Besetzung war geplant mit Workshops, Infoveranstaltungen und Diskussionen. Was statt dessen passierte, war eine gewaltsame Räumung der Studierenden durch ein Großaufgebot der Berliner Polizei auf Geheiß der Unileitung.
Das Gericht hat eine Jugendstrafe von 20 Stunden »freiwilliger« Arbeit angeordnet. Wie bewerten Sie das Urteil?
Es kam leider nicht unerwartet. Wir haben noch im Gerichtssaal Berufung eingelegt und kämpfen in nächster Instanz weiter. Dazu habe ich die Hoffnung, auf Richterinnen und Richter zu treffen, die zugänglicher sind für eine rechtliche Argumentation.
War man das bei der Verhandlung vor der Urteilsverkündung am 26. März etwa nicht?
Meiner Ansicht nach leider so gar nicht: In rechtlicher Hinsicht hätte das ein klarer Freispruch sein müssen, denn es gab keinen wirksamen Strafantrag. Der zunächst gestellte wurde im Laufe der Maßnahme wieder zurückgenommen. Und einmal zurückgenommen, kann er eben nicht noch einmal gestellt werden. Und selbst wenn, so hätte man freisprechen müssen, da hier eine verfassungsrechtlich geschützte Versammlung vorlag, die nicht ordnungsgemäß von der Polizei aufgelöst wurde. Die Berliner Polizei denkt, sie kann hier Recht umgehen, indem sie eine Versammlung einfach nicht als solche anerkennt. Zum Glück steht das am Ende des Tages nicht in deren Ermessen. Dafür gibt es klare Kriterien, und die waren hier erfüllt.
Gegen palästinasolidarische Studierende wird eine politische und juristische Kampagne gefahren. Unileitungen, Politik und Polizei scheinen großes Interesse daran zu haben, gegen diese Protestierenden vorzugehen. Warum?
Wegen einer völlig verqueren Idee unserer historischen Verantwortung – weil wir nicht verstehen, dass diese uns nicht dazu verpflichtet, die Augen davor zu verschließen, wenn die israelische Regierung Völker- und Menschenrechte bricht, sondern zu universellen und nicht selektiven Menschenrechten.
Kann juristisch effektiv gegen die Repression angegangen werden?
Hier wurde die Repression gegen palästinasolidarische Menschen konsequent im Gerichtssaal fortgeführt. Juristisch gegen Fehlverhalten von Polizei und Unileitung vorzugehen, wäre wohl leider – wie immer – wenig erfolgversprechend. Grund dafür sind, ebenfalls wie immer, die Machtstrukturen.
Warum nehmen Sie solche Fälle dann als Strafverteidigerin an?
Wie heißt es doch: »Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.«
Was erwarten Sie diesbezüglich von der Politik?
Was ich von der neuen Regierung unter Merz erwarte, deren Verhandler jetzt gerade vorgeschlagen haben, Israel den eng verbündeten NATO-Staaten gleichzustellen, um ihnen damit völlig unbegrenzt und ohne vorherige Genehmigung Waffen liefern zu können? Von dieser Politik erwarte ich nichts. Denn das ist angesichts der bereits stattfindenden Kriegsverbrechen nicht nur komplett absurd, sondern vor allem völkerrechtswidrig.
Aber Sie möchten jetzt bestimmt etwas Hoffnungsvolles hören. Was ich gerne von der Politik erwarten würde: ein Ende der Repressionen, die Einstellung sämtlicher Verfahren gegen die Studierenden, ein Ende der massiven und willkürlichen, offensichtlich politisch gewollten Polizeigewalt gegenüber palästinasolidarischen Menschen und Freiheit für Palästina.
Nina Onèr ist Rechtsanwältin in Berlin und vertritt eine wegen einer Hörsaalbesetzung an der FU Berlin im Dezember 2023 angeklagte Person
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Leserbrief von AG (1. April 2025 um 02:00 Uhr)Man kommt bei uns nicht mehr heraus aus dem Entsetzen und dem hilflosen Staunen, ob dieser ungeschminkten Verlogenheit und unausgesprochenen Affirmation eines Genozids – (ob »plausibel« oder nicht, ist eine rein kosmetische Formulierungsfrage) – die die deutsche Justiz befallen haben. Was tun diese Richter zu Hause? Es gab mal die Hoffnung, nach dem ICJ-Verfahrensbeginn hätte das Auswirkungen auf die Juristen weit außerhalb von Den Haag. Urteile und Begründungen sind ja Teil der Forschungsliteratur. Wenn z.B. ein John Dugard veröffentlicht z.B. zu Art. 51 dann ist das Lektüre nicht nur in Holland: https://www.cambridge.org/core/journals/leiden-journal-of-international-law/article/choice-before-us-international-law-or-a-rulesbased-international-order/7BEDE2312FDF9D6225E16988FD18BAF0 Aber die Realitäten sind wohl banaler und offenbaren ganze Abgründe von Inkompetenz. In Berlin, man erinnere sich, verdanken wir es z. B. der Intervention eines Kenneth Stern https://archive.is/6t7VN , dass Senator Chialo von einem Zensur- und Knebelgesetz Abstand nahm über das eine Justizsenatorin Badenberg schon frohlockte. Ihres Zeichens Ex-Verfassungsschutz. Aber hey, neuerdings ist BfV ja cool und BND-Mitarbeiter sind die neuen Duz-Freunde Hamburger Presseleute. Und selbst diese Rettungstat ging angeblich auf die Exil-New-Yorkerin Deborah Feldman zurück. Kann es wirklich sein, dass bei uns neuerdings New Yorker Expats für das Recht der Berliner auf Meinungsfreiheit eintreten müssen? jW im Interview: »Gegen palästinasolidarische Studierende wird eine politische und juristische Kampagne gefahren. Unileitungen, Politik und Polizei scheinen großes Interesse daran zu haben, gegen diese Protestierenden vorzugehen.« - Ex-UN-Mann Craig Mokhiber forderte ja die Anwendung des Genozid-Paragraphen auch auf Journalisten für deren Unterstützung. Teile ich nicht. Aber die Justiz bei uns hätte sich zumindest den Titel einer Täter-Justiz inzwischen redlich verdient. p.s. Monster Trump – war da was?!
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