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Aus: Ausgabe vom 08.04.2025, Seite 8 / Inland
Abgeschrieben

Studentengruppen: TU Berlin bricht Zivilklausel durch Zusammenarbeit mit Thyssen-Krupp Marine Systems

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U-Boot am Mai der Marinewerft von Thyssen-Krupp im Kieler Hafen

Die Zusammenschlüsse »Civil Clause Breach« und »Not in Our Name TU Studentcollective« veröffentlichten am Montag einen Bericht, wonach die Technische Universität (TU) Berlin bei einem Kooperationsprojekt mit Thyssen-Krupp Marine Systems (TKMS) gegen die Zivilklausel verstößt:

Die TU Berlin und die Universität Rostock sind Teil eines Forschungsprojekts zur Entwicklung eines modularen, unbemannten Unterwasserfahrzeugs (XLUUV), das mit Thyssen-Krupp Marine Systems (TKMS) ein großes Rüstungsunternehmen als Forschungspartner hat. Das Projekt steht in direktem Widerspruch zur Zivilklausel der beiden Universitäten. Das Modifiable Underwater Mothership (MUM) wurde öffentlich als zivil präsentiert, auf Messen der Rüstungsindustrie zeigte TKMS jedoch militärische Varianten, darunter die Typen »Mine-Laying« und »Hunter-Killer«. (NEDS 2019, UDT 2023)

Eine rechtliche Analyse des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) warnte bereits, dass das modulare Design des U-Boots eine schnelle Umrüstung für militärische Zwecke ermöglicht und so Abrüstungsabkommen umgangen werden können. Trotzdem haben die TU Berlin und die Universität Rostock das Projekt unbehindert weiterverfolgt.

Zentrale Punkte:

Die TU Berlin und die Universität Rostock arbeiten an einem Projekt, das TKMS für militärische Nutzung beworben hat. Das Projekt verstößt gegen die Zivilklauseln der beiden Universitäten, welche Forschung für militärische Zwecke unterbinden.

Die Maresec-2022-Studie des DLR belegt, dass das MUM-Projekt rechtliche und militärische Risiken birgt (wobei argumentiert wird, das Problem seien die Gesetze).

Die TU Berlin ist dem Projekt 2021 in der zweiten Phase beigetreten, nachdem TKMS das MUM auf der NEDS 2019 bereits öffentlich in einer militärischen Konfiguration vorgestellt hatte.

Für die zweite Phase des Projekts erhielt die TU Berlin Gelder in Höhe von 914.849 Euro vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), was Fragen bezüglich der öffentlichen Finanzierung von militärischen »Dual-Use-Systemen« aufwirft. TKMS hat in der Vergangenheit öffentliche Institutionen über die militärische Nutzung ihrer Technologien unzureichend oder gar nicht informiert. (…)

Wir fordern von der TU Berlin:

- Die sofortige Beendigung aller aktuellen und zukünftigen Kooperationen mit TKMS, nicht nur, weil durch diese bereits die Zivilklausel gebrochen wurde, sondern auch aufgrund der wiederkehrenden Arbeitsweise von TKMS, öffentlich die militärischen Fähigkeiten ihrer Technologien zu verschweigen, und nicht zuletzt, weil ihre Waffensysteme Anwendung finden durch Akteure, die gegen internationales Völkerrecht verstoßen. Mit einer Weiterführung der Kooperationen mit TKMS riskiert die TU Berlin, sich mit diesen Verbrechen in Komplizenschaft zu begeben.

- Eine interne Untersuchung darüber, wie die Teilnahme an diesem Projekt bewilligt werden konnte.

- Eine klare Bekennung zur Zivilklausel und die rigide Durchsetzung dieser, um weiteren Verstößen vorzubeugen.

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