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Bundestag macht gegen »Problemwölfe« mobil

Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Berlin. Zum Schutz von Weidetieren hat der Bundestag einen erleichterten Abschuss von Wölfen beschlossen. Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition und der AfD wurde das Tier ins Jagdrecht aufgenommen, berichtete dpa am Donnerstag. Unter anderem können damit sogenannte Problemwölfe einfacher getötet werden – etwa, wenn sie Zäune überwunden und Schafe gerissen haben. Allerdings muss nach dem Bundestag auch noch der Bundesrat zustimmen, bevor die Neuregelung in Kraft treten kann.

»Tierschutz bedeutet auch Weidetierschutz«, erklärte Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU). Gleichzeitig versicherte er: »Wir wollen den Wolf nicht ausrotten.« Allerdings sei er auch »kein Kuscheltier«.

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Die Zahl der Wölfe in Europa hat sich binnen zehn Jahren nahezu verdoppelt. Im Jahr 2023 sollen es 20.300 Tiere gewesen sein. Allein in der BRD wurden zuletzt nach Behördenangaben mehr als 1.600 Wölfe gezählt – vor allem im Bereich von Niedersachsen über Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg bis nach Sachsen. Während Tierschützer diese Entwicklung begrüßen, sorgen sich Weidetierhalter um die Sicherheit ihrer Schafe, Ziegen und Kälber.

Deshalb sollen die Bundesländer die Jagd in jenen Regionen erlauben dürfen, wo sich der Wolf in einem günstigen »Erhaltungszustand« befindet, er in dem Gebiet also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Als Jagdzeit ist dann der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen. Wenn ein Wolf Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er sogar unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit geschossen werden. (dpa/jW)

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Erschienen am 06.03.2026, Inland

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