Verfassungsgericht zügelt Eingriff in Tarifverträge
Karlsruhe. Arbeitsgerichte dürfen seit Mittwoch den zwischen »Arbeitgebern« und Beschäftigten vereinbarten Tarifvertrag nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur in engen Grenzen selbst korrigieren. Damit wurden vorherige Urteile des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben. Dabei ging es um Zuschläge für Nachtarbeit und Nachtschichtarbeit, die in Tarifverträgen vereinbart waren. Das Arbeitsgericht hatte die unterschiedlichen Zuschläge als gleichheitswidrig beanstandet und eine »Anhebung nach oben« verlangt. Hiergegen legten betroffene Unternehmen erfolgreich Verfassungsbeschwerden ein. (Reuters/jW)
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