Der Verfassungsschutz versteht unter Verfassung offenbar den eigenen Zustand, also die Verfassung seines eigenen Apparates – die er, wenn er sich etwa durch Publikationen gestört sieht, mit den Mitteln des Strafrechts schützen will.
Der Verfassungsschutz versteht unter Verfassung offenbar den eigenen Zustand, also die Verfassung seines eigenen Apparates – die er, wenn er sich etwa durch Publikationen gestört sieht, mit den Mitteln des Strafrechts schützen will.