Weitere Klagen gegen Klimapolitik
Von Wolfgang PomrehnDie Neufassung des Klimaschutzgesetzes wird demnächst das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe reichlich beschäftigen. Nun will auch Greenpeace gemeinsam mit der Nichtregierungsorganisation Germanwatch Beschwerde gegen die Ende April vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen einlegen. Etwas mehr als 200 Menschen, die sich an der Klage beteiligen, machten am Wochenende mit einer Protestkundgebung vor dem Bundeskanzleramt in Berlin darauf aufmerksam. Mitte September soll sie eingereicht werden. Gut 35.000 Klägerinnen und Kläger sind nach Greenpeace-Angaben bisher dabei.
Zwei ähnliche Klagen sind in Karlsruhe bereits anhängig. Eingereicht wurden sie von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV). Zuvor hatte der Bundestag auf Antrag der Bundesregierung dem bisherigen Gesetz »das Herzstück entrissen«, wie es ein Unionsabgeordneter in der abschließenden Debatte formulierte. Die bisherigen detaillierten Ziele und Zeitpläne für die einzelnen Sektoren wurden zugunsten einer unverbindlichen Regelung aufgegeben, die auch das Verrechnen zwischen den einzelnen Bereichen ermöglicht. Vorangegangen waren dem wiederholte Verstöße im Verkehrssektor, in dem sich die Treibhausgasemissionen noch immer auf dem Niveau von 1990 bewegen. In zwei Jahren in Folge war dort der CO2-Ausstoß höher, als das Gesetz mit seinen jährlichen Minderungsschritten vorsah. Zugleich hatte sich Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) faktisch geweigert, den für diesen Fall bisher vorgeschriebenen Katalog von Sofortmaßnahmen vorzulegen. Dieser Verpflichtung ist er nun durch die Neuformulierung enthoben. Allerdings ist sie derartig umstritten, dass sich der Bundespräsident bis zum allerletzten Tag mit seiner Unterschrift unter die neue Gesetzesfassung Zeit ließ, um den Verkehrsminister vor einem erneuten Gesetzesbruch zu bewahren.
Derweil suchen die Umweltschützer noch mehr Menschen, die sich der Klage anschließen. Einzige Voraussetzung ist, dass sie über 14 Jahre alt sind und in Deutschland leben. Kosten oder Risiken entstehen nicht. »Wir lassen nicht zu, dass die Bundesregierung uns mit einer zu schwachen Klimapolitik unsere Freiheitsrechte nimmt«, meint Baro Vicenta Ra Gabbert, Greenpeace-Sprecherin für sozialökologische Gerechtigkeit.
2021 hatte das Karlsruher Verfassungsgericht einer Gruppe junger Kläger recht gegeben, die Beschwerde gegen eine ältere Fassung des Klimaschutzgesetzes eingelegt hatte. Der Gesetzgeber verletze die Freiheitsrecht künftiger Generationen, indem er die Klimaschutzziele zu unverbindlich halte und zu viele der Aufgaben aus diesem Bereich in die fernere Zukunft vertage. Die seinerzeitige Bundestagsmehrheit von Union und SPD hatte daraufhin die verbindlicheren und etwas ehrgeizigeren Ziele in das Gesetz aufgenommen, die durch die jüngste Gesetzesnovelle wieder aufgeweicht werden. Einige der damaligen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer beteiligen sich auch an der erneuten Klage. Sie verweisen unter anderem darauf, dass Karlsruhe seinerzeit die 2015 mit der Pariser Klimaschutzübereinkunft eingegangenen Verpflichtungen als verfassungsrechtlich verbindlich eingestuft hatte. Anfang Juni hatte allerdings der auf Grundlage des Klimaschutzgesetzes einberufene Expertenrat festgestellt, dass die im Rahmen des Abkommens für 2030 eingegangenen Verpflichtungen mit der bisherigen Politik nicht erreicht werden.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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