Dein roter Faden in wirren Zeiten
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Aus: Ausgabe vom 18.02.2025, Seite 8 / Inland
Paragraph 218 abschaffen

»Das Gesetz erschwert ihn unnötigerweise«

Schwangerschaftsabbruch: Bundestag wird sich vor der Wahl nicht mit Entkriminalisierung befassen. Gespräch mit Stephanie Schlitt
Interview: Carina Scherer
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Demonstration für die Abschaffung des Paragraphen 218 (Berlin, 7.12.2024)

Anders als von Ihnen und anderen Verbänden gefordert, hat sich der Bundestag vor der Wahl am kommenden Sonntag nicht mehr mit dem Strafrechtsparagraphen 218 befasst, der Schwangerschaftsabbrüche kriminalisiert. Sehen Sie die Gefahr, dass die nächste Bundesregierung das Gesetz sogar noch verschärfen könnte?

Das bestehende Gesetz kann nicht einfach beibehalten werden, da es die Versorgungslage für ungewollt Schwangere gefährdet. Die AfD ist die einzige Partei derzeit, die von »extrem hohen Schwangerschaftsabbruchzahlen« spricht. In diesen Zeiten wird erwartet, dass die Bundesregierung energisch agiert, um Demokratie, Frauenrechte und Gleichstellung zu schützen. Wir wissen aus der Erfahrung vieler Länder, wo rechte Parteien mehr Zuspruch bekommen, dass Selbstbestimmung und Menschenrechte, aber auch eine evidenzbasierte Gesundheitsversorgung in Gefahr sind. Um so dringender ist es, diese Rechte gesetzlich abzusichern.

Wer ist von strafrechtlicher Verfolgung aufgrund der aktuellen Gesetzeslage betroffen?

In erster Linie Ärztinnen und Ärzte, die diese Gesundheitsleistung anbieten und sich dadurch im Umfeld des Strafrechts bewegen. Sie müssen strenge Dokumentationsauflagen erfüllen und riskieren Geldstrafen bei Fehlern. Die Kriminalisierung führt zu rechtlicher Unsicherheit und gesellschaftlicher Stigmatisierung. Das betrifft etwa 100.000 Schwangere jährlich, deren Beraterinnen und Berater sowie Ärztinnen und Ärzte. Das Gesetz erschwert unnötigerweise einen Schwangerschaftsabbruch, etwa durch die fehlende Kostenübernahme, die vor allem Menschen mit geringem Einkommen in schwierige finanzielle Situationen bringt. Dazu kommen gesellschaftliche Anfeindungen, was viele davon abhält, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten.

Eine Forderung von Reformbefürwortern ist die Verlängerung der Zwölfwochenfrist. Warum?

Viele Frauen erfahren erst spät von ihrer Schwangerschaft und geraten dann unter enormen Zeitdruck, da sie zusätzlich die obligatorische Beratung und eventuell administrative Schritte zur Kostenübernahme organisieren müssen. Eine Anhebung der Frist würde auch Opfer von sexualisierter Gewalt entlasten. Denn nach einer Gewalttat brauchen manche Frauen mehr Zeit, um diese Entscheidung treffen zu können.

Gegner einer Änderung oder gar Abschaffung des Gesetzes stellen häufig den Schutz des ungeborenen Kindes dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gegenüber.

Das sollte nicht im Widerspruch stehen. Zweifelhaft ist, ob und wie Paragraph 218 ungeborenes Leben überhaupt schützt: Effektiver Lebensschutz im Sinne des Bundesverfassungsgerichts kann durch eine gute Gleichstellungs-, Familien- und Gesundheitspolitik abgebildet werden, die erlaubt, sich für wie auch gegen eine Schwangerschaft und Elternschaft zu entscheiden. Man braucht von Schwangeren den Respekt für das werdende Leben nicht mit strafrechtlichen Mitteln einzufordern.

Was machen die Schwangeren, die sich gegen die gesetzlichen Vorgaben entscheiden?

Jährlich lassen etwa 1.000 Frauen einen Schwangerschaftsabbruch in den Niederlanden durchführen, und etwa 2.000 nutzen Medikamente aus dem Ausland. Gründe dafür sind die gesetzlichen Zugangshürden in Deutschland, die Fristen, die Kosten und der Wunsch nach Anonymität.

Welche weiterführenden Regelungen wären aus Ihrer Sicht sinnvoll?

Wir und andere Verbände haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die verpflichtende Beratung abschaffen und Sprachmittlung für Menschen ohne ausreichende Deutschkenntnisse einführen würde. Pro Familia orientiert sich an den WHO-Richtlinien, die eine Regelung ohne Fristen und Indikationen empfehlen, weil Entscheidungen zwischen Frauen und ihren Ärztinnen und Ärzten getroffen werden sollten.

Stephanie Schlitt ist seit 2019 stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Pro-Familia-Bundesverbands

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